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Therapeutische Ernährungsberatung

Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen nach § 43 SGB V möglich

  • 1 Stunde
  • 85 Euro
  • MS Teams online

Beschreibung

Die Ernährungstherapie ist indiziert, wenn bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie ist immer ärztlich bescheinigt und wird i. d. R. von den Krankenkassen nach § 43 SGB V bezuschusst. Die Bezuschussung erstreckt sich dabei je nach Beschwerdebild auf eine Erstberatung & Anamnese (60 Min.) und 3 bis 5 Folgeberatungen (á 30 Min.)


Kontaktangaben

0176-96048667

stephanie.bernges@gmail.com


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