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Therapeutische Ernährungsberatung
Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen nach § 43 SGB V möglich
- 1 Std.1 Stunde
- 85 Euro85 €
- MS Teams online
Beschreibung
Die Ernährungstherapie ist indiziert, wenn bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie ist immer ärztlich bescheinigt und wird i. d. R. von den Krankenkassen nach § 43 SGB V bezuschusst. Die Bezuschussung erstreckt sich dabei je nach Beschwerdebild auf eine Erstberatung & Anamnese (60 Min.) und 3 bis 5 Folgeberatungen (á 30 Min.)
Kontaktangaben
0176-96048667
stephanie.bernges@gmail.com
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