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Therapeutische Ernährungsberatung

Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen nach § 43 SGB V möglich

1 Std
85 Euro
MS Teams online

Beschreibung

Die Ernährungstherapie ist indiziert, wenn bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie ist immer ärztlich bescheinigt und wird i. d. R. von den Krankenkassen nach § 43 SGB V bezuschusst. Die Bezuschussung erstreckt sich dabei je nach Beschwerdebild auf eine Erstberatung & Anamnese (60 Min.) und 3 bis 5 Folgeberatungen (á 30 Min.)


Kontaktangaben

0176-96048667

stephanie.bernges@gmail.com


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